Studio Niemeyer

Bundesweit / Architekturleistung

Abgeschlossenheits­bescheinigung.

Für die Aufteilung eines Gebäudes in rechtlich selbstständige Einheiten wird in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Wir bereiten die Pläne und Antragsunterlagen dafür bundesweit vor. Abstimmungen erfolgen digital; notwendige Termine am Gebäude organisieren wir projektbezogen.

Die Bescheinigung bestätigt, dass Wohnungen oder andere Einheiten baulich hinreichend voneinander abgeschlossen sind. Sie bildet zusammen mit den Aufteilungsplänen eine Grundlage für die spätere Eintragung von Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch. Ausgestellt wird sie von der zuständigen Behörde; wir schaffen dafür eine klare und prüffähige planerische Grundlage.

Was wir für Sie übernehmen

Wir prüfen vorhandene Bauunterlagen, erfassen die gewünschte Aufteilung und erstellen die erforderlichen Aufteilungspläne. Alle zu einer Einheit gehörenden Räume werden eindeutig gekennzeichnet. Anschließend stellen wir die Antragsunterlagen zusammen und begleiten Rückfragen der Behörde im Rahmen unserer Planung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im besten Fall liegen genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Angaben zum Grundstück und zur gewünschten Zuordnung vor. Sind die Pläne veraltet oder stimmen sie nicht mit dem Bestand überein, klären wir, ob eine Aktualisierung oder ein Aufmaß erforderlich ist. Die formalen Anforderungen unterscheiden sich je nach zuständiger Behörde.

Wie läuft die bundesweite Bearbeitung ab?

Sie senden uns zunächst die vorhandenen Dokumente und beschreiben die beabsichtigte Aufteilung. Wir prüfen die Ausgangslage, benennen fehlende Angaben und stimmen die Darstellung mit Ihnen ab. Ein großer Teil der Bearbeitung kann digital erfolgen; notwendige Termine vor Ort werden projektbezogen organisiert.

Sie möchten Wohnungs- oder Teileigentum bilden?

Lassen Sie uns die
Grundlagen klären.

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